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Studie „Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ in Berlin vorgestellt
Die vom Auswärtigen Amt bestellte Studie „Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ wurde am 19.04.2023 offiziell in Berlin vorgestellt. Das Euro-Institut hatte die Juristen Prof. Dr. Michael Frey, Mag. rer. publ. und Rahel Alia Müller mit dem Verfassen der Studie beauftragt.
Der Bericht zeigt, dass die als „Experimentierklausel“ umschriebene Regelung des Art. 13 Abs. 2 des Vertrags von Aachen selbst den rechtlichen Anforderungen nicht genügt, somit nicht unmittelbar als Rechtsgrundlage dient.
Stattdessen sollte eine Lösung der grenzüberschreitenden Hindernisse vor ihrem Auftreten durch eine Folgenabschätzung, die sich auf potenzielle grenzüberschreitende Hindernisse konzentriert, sowie auf dieser Grundlage eine allgemeine Aufnahme von Experimentier- oder Öffnungsklauseln in die verschiedenen sektoralen Gesetze bevorzugt werden.
Die Studie können Sie hier herunterladen.