Aktuelles
Rückblick zum Seminar über den Europäischen Haftbefehl
„Gäbe es den EuHb nicht, müssten wir ihn erfinden.”
In einem Sitzungssaal des Europäischen Parlaments in Straßburg fand gestern unser ganztägiges Seminar über den Europäischen Haftbefehl (EuHb) statt, das vierte von insgesamt fünf in unserer Fortbildungsreihe „Polizei- und Justizkooperation”. Eine Gruppe von Expertinnen und Experten aus der Justiz und dem Polizeibereich in Frankreich und Deutschland haben die Funktionsweise, Vorteile und Besonderheiten des Europäischen Haftbefehls erläutert und beschrieben, wie er in beiden Ländern, den nationalen Justiz- und Polizeistrukturen entsprechend, umgesetzt wird. Die Teilnehmenden dieses Seminars setzten sich zusammen aus Vertreter*Innen und Mitarbeiter*Innen von Justiz und Polizei in Frankreich und Deutschland, welche das Gelernte nutzen werden, um die grenzüberschreitende Kooperation zu stärken und zu verbessern.
Im Europäischen Parlament erhielten sie viele Informationen über:
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rechtliche Rahmenbedingungen in beiden Ländern;
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nationale Vorraussetzungen, Verfahren und Fristen;
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die enormen Vorteile, die Europa aus enger Kooperation zieht.
Was ist vor der Übergabe einer gesuchten Person zu prüfen? Unter welchen Umständen wird ein EuHb abgelehnt? Welche Erfahrungen haben Vertreter mit Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Länder gemacht? Mit welchen speziellen Herausforderungen sind Polizei und Justiz in der deutsch-französischen Grenzregion konfrontiert?
Diese und weitere Fragen wurden ausführlich diskutiert.
Seit nunmehr mehr als zwei Jahrzehnten stellt der Europäische Haftbefehl eine erhebliche Erleichterung für nationale Behörden dar, um die unerwünschten Folgen offener Grenzen zu bekämpfen und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Instrument ist daher ein essentieller Bestandteil des Schengenraums und aus der heutigen EU nicht mehr wegzudenken.
Der EuHb ist schnell, effizient, beruht auf gegenseitigem Vertrauen und dient dem Wohle jedes Einzelnen. Gelebtes Europa.
Danke an die Gendarmerie Nationale, Police Nationale, Bundespolizei, Polizei Baden-Württemberg, das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, die französische Justiz und das Europäische Parlament!
Foto: Euro-Institut