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Rückblick auf den Workshop über die Umsetzung der grenzüberschreitenden Folgenabschätzung durch die deutschen Bundesministerien
Auf Initiative des Auswärtigen Amtes und des Deutsch-französischen Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) bot der Workshop am 7. März 2025 in Berlin die Gelegenheit, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Grenzraumcheck“ des AGZ auf der deutschen Seite mit freiwillig teilnehmenden Personen aus unterschiedlichen Bundesministerien zu testen. Nach einem Überblick über die im Rahmen von b-solutions analysierten Hindernisse und einem Erfahrungsbericht über die in den Niederlanden bereits praktizierte Folgenabschätzung von Gesetzesentwürfen im Grenzbereich testeten drei Kleingruppen anhand fiktiver konkreter Fälle ein Fragenraster und trugen zu dessen Bereicherung bei. Das Euro-Institut, das ITEM der Universität Maastricht und das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz steuerten ihre Sichtweisen aus der Praxis bei. Diese Arbeiten gehen der vom AGZ beschlossenen Pilotphase voraus, die sich mit tatsächlichen Gesetzesvorlagen befassen wird, voraussichtlich ab Mai 2025.
Fotos: Euro-Institut