Aktuelles

29.11.2010 00:00 Alter: 13 yrs

Asbest – Welche Anforderungen für welche Tätigkeiten in Deutschland und Frankreich?


Asbest ist ein erwiesenermaßen gefährlicher Stoff, der sehr schlimme Atemwegserkrankungen hervorrufen kann. In Frankreich ist Asbest seit 1997 verboten, in Deutschland bereits seit 1992. Dennoch ist dieser Gefahrstoff nach wie vor in zahlreichen Gebäuden zu finden, die vor diesen Jahren gebaut wurden. Zahlreiche Betriebe sind täglich mit asbestbelasteten Materialien konfrontiert, zum Teil sogar unwissentlich. So können Klempner, Rohrschlosser, Heizungsbauer, Elektroniker, Dachdecker, Bodenleger, Maurer, Fliesenleger, Maler, Trockenbauer und Kanalbauer bei scheinbar harmlosen Arbeiten, Asbeststaub einatmen. Kennen deutsche Unternehmen, die auf dem französischen Markt tätig sind oder sein wollen, bzw. französische Unternehmen, die ihre Aktivität auf den deutschen Markt ausweiten wollen, die speziellen Regelungen und Anforderungen hinsichtlich Zertifizierung von Fortbildungen oder der dem erforderlichen technischen Material? Kennen Aufsichtspersonen, Mitarbeiter der Präventionsdienste oder auch Arbeitsmediziner, welche sich alle der Risiken im Umgang mit Asbest bewusst sind, die Bestimmungen auf der anderen Seite der Grenze? Wie können deutsche Unternehmen, die auf der anderen Seite des Rheins tätig sein wollen, und umgekehrt französische Unternehmen, die in Deutschland tätig werden wollen, über die entsprechenden Verpflichtungen und Anforderungen informiert werden? Um genau diese Fragen zu beantworten, hat die Arbeitsgruppe „Arbeitsschutz über Grenzen hinweg“, die vom Euro-Institut gesteuert wird, am 26. November ein deutsch-französisches Forum veranstaltet. Der Vormittag der Veranstaltung richtete sich an Aufsichtspersonen, Mitarbeiter von Präventionsdiensten und Arbeitsmediziner; Zielpublikum des Nachmittags waren Fachbetriebe. Insgesamt haben 160 Personen an dem Forum teilgenommen. Sie haben sich u. a. über die Unterschiede zwischen den deutschen und französischen Bestimmungen in Hinblick auf Zertifizierungsverfahren der Betriebe selbst, der Fortbildung der Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit mit asbesthaltigen Materialien in Berührung kommen, sowie deren medizinischer Versorgung informiert und über diese Aspekte diskutiert. Von der Arbeitsgruppe wurde aus diesem Anlass eine vergleichende Dokumentation für den Umgang mit Asbest erstellt. Sie ist auf der Internetseite des Euro-Instituts abrufbar.