Veranstalter


Arbeitsrecht in Deutschland und Frankreich - Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Besonderheiten
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Europarechts. Hiernach haben alle Unionsbürger und -bürgerinnen die Möglichkeit, ungeachtet des Wohnortes, in jedem EU-Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie die Angehörigen dieses Staates. Am Oberrhein pendeln über 93000 Arbeitskräfte ins benachbarte Ausland. Obwohl damit grenzüberschreitendes Arbeiten zum Berufsalltag vieler dazugehört, stellen sich immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht im Nachbarland, z.B. bezüglich Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten aber auch Probezeit, Regelungen im Krankheitsfall und Kündigung.
Zielsetzungen des Seminars
Vermittlung von Grundkenntnissen zum deutschen und französischen Arbeitsrecht
Erste Orientierung in rechtlichen Fragen geben, um einen allgemeinen Vergleich der beiden Systeme zu ermöglichen
Verständnis für unterschiedliche Arbeitsregelungen, -verträge und –situationen fördern
Zielgruppe
Arbeitnehmer, die erwägen im Nachbarland zu arbeiten, oder dies bereits tun. Arbeitgeber, die Personal aus dem Nachbarland einstellen wollen, oder dies bereits tun. Alle am deutschen und französischen Arbeitsrecht interessierten Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus dem privaten und öffentlichen Bereich.
Was ist zu beachten?
Das Seminar wird simultan gedolmetscht.
Dieses Seminar wurde mit Finanzmitteln des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt. Weitere Informationen zu EaSI finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/easi

25.09.2018, Euro-Institut
Kontakt
Anne Hofmann
Fortbildungsreferentin
Tel.: +49 (0) 7851 / 7407-39
E-Mail: hofmann@euroinstitut.org
Audrey Schlosser
Referentin
Tel.: +49 (0) 7851 / 9479-0
E-Mail: kehl-strasbourg@infobest.eu
Christian Kleinert
Junior-Projektmanager
Tel.: +49 (0) 7851 / 7407-22
E-Mail: kleinert@euroinstitut.org
Veranstaltungsort
Euro-Institut
Rehfusplatz 11
D-77694 Kehl
Saal Jura (2. Stockwerk)