Veranstalter

Arbeitsrecht in Deutschland und Frankreich - Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Besonderheiten

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Europarechts. Hiernach haben alle Unionsbürger und -bürgerinnen die Möglichkeit, ungeachtet des Wohnortes, in jedem EU-Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie die Angehörigen dieses Staates. Am Oberrhein pendeln über 93000 Arbeitskräfte ins benachbarte Ausland. Obwohl damit grenzüberschreitendes Arbeiten zum Berufsalltag vieler dazugehört, stellen sich immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht im Nachbarland, z.B. bezüglich Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten aber auch Probezeit, Regelungen im Krankheitsfall und  Kündigung.


Zielsetzungen des Seminars

  • Vermittlung von Grundkenntnissen zum  deutschen und französischen Arbeitsrecht

  • Erste Orientierung in rechtlichen Fragen geben, um einen allgemeinen Vergleich der beiden Systeme zu ermöglichen

  • Verständnis für unterschiedliche Arbeitsregelungen, -verträge und –situationen fördern


Zielgruppe

Arbeitnehmer, die erwägen im Nachbarland zu arbeiten, oder dies bereits tun. Arbeitgeber, die Personal aus dem Nachbarland einstellen wollen, oder dies bereits tun. Alle am deutschen und französischen Arbeitsrecht interessierten Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus dem privaten und öffentlichen Bereich.  


Was ist zu beachten?

Das Seminar wird simultan gedolmetscht.

Dieses Seminar wurde mit Finanzmitteln des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt. Weitere Informationen zu EaSI finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/easi