Arbeitsrecht in Deutschland und Frankreich

Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Besonderheiten

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Europarechts. Hiernach haben alle Unionsbürger und -bürgerinnen die Möglichkeit, ungeachtet des Wohnortes, in jedem EU-Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie die Angehörigen dieses Staates. Am Oberrhein pendeln über 93000 Arbeitskräfte ins benachbarte Ausland. Obwohl damit grenzüberschreitendes Arbeiten zum Berufsalltag vieler dazugehört, stellen sich immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht im Nachbarland, z.B. bezüglich Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten aber auch Probezeit, Regelungen im Krankheitsfall und  Kündigung.


Zielsetzungen des Seminars

  • Grundkenntnisse zum deutschen und französischen Arbeitsrecht vermitteln

  • Erste Orientierung in rechtlichen Fragen geben, um einen allgemeinen Vergleich zu ermöglichen

  • Verständnis für unterschiedliche Arbeitsregelungen, -verträge und –situationen fördern


Zielgruppe

  • Personen, die beruflich Grenzgänger/innen und deren Arbeitgeber beraten

  • Alle am deutschen und französischen Arbeitsrecht interessierten Personen, z.B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus dem privaten und öffentlichen Bereich


Was ist zu beachten?

  • Das Seminar wird simultan gedolmetscht

  • Anmeldefrist: 12.03.2019

Dieses Seminar wurde mit Finanzmitteln des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt. Weitere Informationen zu EaSI finden Sie unter: ec.europa.eu/social/easi