Arbeitsrecht in Deutschland und Frankreich
Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Besonderheiten
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein grundlegendes Prinzip des Europarechts. Hiernach haben alle Unionsbürger und -bürgerinnen die Möglichkeit, ungeachtet des Wohnortes, in jedem EU-Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie die Angehörigen dieses Staates. Am Oberrhein pendeln über 93000 Arbeitskräfte ins benachbarte Ausland. Obwohl damit grenzüberschreitendes Arbeiten zum Berufsalltag vieler dazugehört, stellen sich immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht im Nachbarland, z.B. bezüglich Gehalt, Urlaub, Arbeitszeiten aber auch Probezeit, Regelungen im Krankheitsfall und Kündigung.
Zielsetzungen des Seminars
Grundkenntnisse zum deutschen und französischen Arbeitsrecht vermitteln
Erste Orientierung in rechtlichen Fragen geben, um einen allgemeinen Vergleich zu ermöglichen
Verständnis für unterschiedliche Arbeitsregelungen, -verträge und –situationen fördern
Zielgruppe
Personen, die beruflich Grenzgänger/innen und deren Arbeitgeber beraten
Alle am deutschen und französischen Arbeitsrecht interessierten Personen, z.B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aus dem privaten und öffentlichen Bereich
Was ist zu beachten?
Das Seminar wird simultan gedolmetscht
- Anmeldefrist: 12.03.2019
Dieses Seminar wurde mit Finanzmitteln des EU-Programms für Beschäftigung und soziale Innovation „EaSI“ (2014-2020) unterstützt. Weitere Informationen zu EaSI finden Sie unter: ec.europa.eu/social/easi
Programm
26.03.2019, Euro-Institut
Veranstaltungsort
Euro-Institut
Rehfusplatz 11
D-77694 Kehl
Saal Jura (2. Stockwerk)
Kontakt
Anne Hofmann
Fortbildungsreferentin
Tel.: +49 (0) 7851 / 7407-39
E-Mail: hofmann@euroinstitut.org
Isabel Parthon
Referentin
Tel.: +49 (0) 7851 / 9479-0
E-Mail: kehl-strasbourg@infobest.eu
Christian Kleinert
Junior-Projektmanager
Tel.: +49 (0) 7851 / 7407-22
E-Mail: kleinert@euroinstitut.org