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13.11.2017 15:06 Alter: 6 yrs

Wachstum und Kohäsion der Grenzregionen


Am 20.09.2017 veröffentlichte die Europäische Kommission die Mitteilung „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“.

Diese Mitteilung (online verfügbar auf: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/publications/communications/2017/boosting-growth-and-cohesion-in-eu-border-regions) ist das Ergebnis der seit September 2015 geführten Überlegungen der Europäischen Kommission im Rahmen der Cross-Border Review (http://ec.europa.eu/regional_policy/en/policy/cooperation/european-territorial/cross-border/review/), einem Prozess, an dem auch das Euro-Institut beteiligt war. Der Ausschuss der Regionen und andere Akteure der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zeigten sich in Brüssel sehr zufrieden mit diesem Ergebnis.

Diese Mitteilung stellt 10 Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vor wie z. B. Folgenabschätzung der europäischen Gesetzgebung auf die grenzüberschreitenden Gebiete, Bereitstellung von zuverlässigen und verständlichen Informationen für Einzelpersonen, Unterstützung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts, Förderung der Zweisprachigkeit, grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung, grenzübergreifende Zugänglichkeit, Erhebung statistischer und raumbezogener Geodaten, Rechtsrahmen der Zusammenarbeit.

Besonders hervorzuheben ist, dass die Durchführung der zehn nachstehend aufgeführten Maßnahmen durch die Schaffung einer „Anlaufstelle ,Grenze‘“ bei der Kommission erleichtert wird. Die Aufgaben der Anlaufstelle „Grenze“ werden Folgendes umfassen: 1. Gewährleistung, dass künftige wichtige Maßnahmen der Kommission den Aspekt der Grenzregionen berücksichtigen, 2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und anderer wichtiger Beteiligter bei der Lösung rechtlicher und verwaltungstechnischer Probleme in Grenzregionen, insbesondere bei der Umsetzung von EU-Richtlinien oder Koordinierungsanforderungen, 3. Sicherstellung, dass praktische Vorkehrungen für neue Aktionen getroffen wurden, die infolge der vorliegenden Mitteilung anlaufen, 4. wirksamer und breit angelegter Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren mit relevanten Interessenträgern.

Ein weiterer Fortschritt ist, dass die Mitteilung die Idee eines neuen Rechtsinstruments aufgreift, „das es – auf freiwilliger Basis und in Absprache mit den zuständigen Behörden – ermöglichen würde, für zeitlich begrenzte spezifische Projekte oder Maßnahmen, die in der Grenzregion durchgeführt werden und von den lokalen und/oder regionalen Behörden ins Leben gerufen wurden, die Regelungen eines Mitgliedsstaats im Nachbarmitgliedstaat anzuwenden“.

Darüber hinaus wird die Kommission vor Ende 2017 eine offene Aufforderung für Pilotprojekte veröffentlichen. Diese wird sich an Behörden richten, die mindestens ein grenzspezifisches rechtliches oder verwaltungstechnisches Problem angehen möchten. Anhand dieser Projekte werden dann innovative Lösungsansätze für grenzbezogene Probleme ausgelotet. Die Projektergebnisse werden zusammengetragen, großflächig verbreitet und zur Sensibilisierung und zum Kapazitätsaufbau bei wichtigen Beteiligten herangezogen. Die Aufforderung wird allen öffentlichen Stellen offenstehen, die sich bei der Lösung grenzbezogener Probleme im ihrem Kompetenzbereich einbringen möchten.