(Neue) Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Rechtsrahmens der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
im Rahmen des deutsch-französischen Exzellenzzentrums Jean Monnet
Mit welchem Instrument lässt sich welches Hindernis der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am wirksamsten beseitigen? Das Seminar vom 4. Juli 2024 in den Räumlichkeiten des Euro-Instituts legte den Fokus auf eine Bestandsaufnahme der Instrumente zur Vermeidung und Beseitigung von Hindernissen an den Grenzen, um deren Verfügbarkeit und praktische Wirksamkeit zu messen. Die Instrumente zur Flexibilisierung des Rechtsrahmens der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die auf europäischer sowie auf nationaler oder lokaler Ebene existieren oder derzeit verhandelt werden, wurden beleuchtet.
Nach einer kurzen Einführung in das Thema der Veranstaltung durch Anne Thevenet und Margot Bonnafous, erläuterte Josha Frey, Präsident des Euro-Instituts, seine Sicht auf die Entwicklungen der Instrumente vom European Cross-border Mechanism (ECBM) über den Aachener Vertrag und der Experimentierklausel bis hin zur Verordnung zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen (Facilitating Cross-Border Solutions – FCBS).
„Seit der Covid-Pandemie [ist] eine gewisse Stagnation im Fortschreiten zu einem gemeinsamen europäischen Lebensraum unter Nutzung der möglichen Synergien [festzustellen]. Dennoch, und gerade deswegen, ist es notwendig, zwar in längeren Zeiträumen zu denken und aus der Vergangenheit zu lernen, aber die Kooperationen nun wieder zügiger weiterzuentwickeln“. (Josha Frey, 04.07.2024)
Anschließend stellte Prof. Dr. Frédérique Berrod, Professorin an der Universität Straßburg, folgende Instrumente auf europäischer Ebene vor: INTERREG, die Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), FCBS, B-SOLUTIONS und SOLVIT. Die Möglichkeiten des nationalen und verfassungsrechtlichen Rahmens und ein Vergleich zwischen dem deutschen und französischen Rechtsrahmen wurden von Prof. Dr. Michael Frey, Professor an der Hochschule Kehl beleuchtet. Er stellte Mittel und Wege der Möglichkeiten der Rechtsflexibilisierung für eine „Cross border friendly legislation“ vor. Diese umfassten das Völkervertragsrecht, die Öffnungs- und Experimentierklauseln, das Cross Border Impact Assessment, sowie das systematische Monitoring grenzüberschreitend problematischer Rechtsnormen. Danach veranschaulichte Clarisse Kauber, Referentin für Studien des Euro-Instituts, die Folgenabschätzung, die derzeit an verschiedenen Grenzen in Europa im Rahmen des TEIN-Netzwerks zur FCBS-Verordnung durchgeführt wird. Den Abschluss des Vormittagsprogramms bildete der Beitrag von Jean-Luc Sauron, Conseiller d’Etat, Delegierter für Europarecht.
Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden mehr über die Instrumente am Oberrhein erfahren. Vertreter*innen verschiedener Institutionen am Oberrhein stellten ihre Arbeit und insbesondere ihre Ansätze zur Überwindung grenzüberschreitender Hindernisse vor:
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.: Jakob THEVIS, stellvertretender Vorstand
INFOBESTen und Infobest 4.0: Michael GROßER, Referent für Digitalisierung und Wissensmanagement
Oberrheinkonferenz: Johann CAHUEAU, Deutscher Delegationssekretär, Gemeinsames Sekretariat
Deutsch-französischer Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit: Vincent MULLER, Französischer Generalsekretär, Deutsch-französisches Sekretariat
Euro-Institut: Margot BONNAFOUS, Fortbildungsreferentin
04.07.2024
Fortbildung im Euro-Institut in Kehl
Programm
Präsentation der Fortbildung
Kontakt
Anne THEVENET
Stellvertretende Direktorin
+49 (0) 7851 7407-28
thevenet@euroinstitut.org
Margot BONNAFOUS
Fortbildungsreferentin
+49 (0) 7851 / 7407–26
bonnafous@euroinstitut.org
Svea SEMERÁK
Junior-Projektmanagerin
+49 (0) 7851 / 7407–22
semerak@euroinstitut.org